
Ein Rentner kann nicht mehrere Sozialleistungen in voller Höhe nebeneinander erhalten, damit er nicht besser gestellt wird als ohne den Rentenbezug. Ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, der mit 60 Jahren auch Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat, erhält nicht etwa beide Leistungen nebeneinander, sondern nur die h...
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